AGB

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gastaufnahmevertrag

1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung a. bestellt und zugesagt worden ist. b. falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3 Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • a. Die Einsparung bei Übernachtung mindestens 30 Tage vor Anpruchnahme beträgt 70%
  • b. Die Einsparung bei Übernachtung vor Anspruchnahme beträgt 40%

5 Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6 Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

7 Es ist nur deutsches Recht wirksam.

8 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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